Rechtsprechung
   BFH, 19.04.1979 - V R 11/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,450
BFH, 19.04.1979 - V R 11/72 (https://dejure.org/1979,450)
BFH, Entscheidung vom 19.04.1979 - V R 11/72 (https://dejure.org/1979,450)
BFH, Entscheidung vom 19. April 1979 - V R 11/72 (https://dejure.org/1979,450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kleinunternehmer - Gemischte Nutzung - Zugehörigkeit des Gegenstands zum Unternehmen - Ertragsteuerrechtliche Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 19, § 1 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Unternehmen eines Kleinunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 447
  • DB 1979, 1444
  • BStBl II 1979, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.10.1970 - V R 53/70

    Niedriger Gesamtumsatz - Vereinnahmung von Entgelten - Umsätze vor Stichtag -

    Auszug aus BFH, 19.04.1979 - V R 11/72
    Mit dieser Bezugnahme auf die in erster Linie für das neue Umsatzsteuersystem maßgeblichen Steuertatbestände macht das Gesetz deutlich, daß auch § 19 UStG 1967 Teil des neuen Umsatzsteuergesetzes 1967 ist und nicht etwa die weitere Anwendung des Umsatzsteuergesetzes 1951 regelt (so schon Urteil vom 1. Oktober 1970 V R 53/70, BFHE 100, 231, BStBl II 1970, 857).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 101/70

    Privatnutzung - Unternehmerischer Telefonanschluß - Eigenverbrauch -

    Auszug aus BFH, 19.04.1979 - V R 11/72
    Dies habe bereits der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28. Januar 1971 V R 101/70 (BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218) entschieden.
  • BFH, 09.02.1961 - V 66/58 U

    Versteuerung des für private Zwecke genutzten Treibstoffs bei einer übwerwiegend

    Auszug aus BFH, 19.04.1979 - V R 11/72
    Die Besteuerung führe nicht zu einer Gleichstellung mit anderen Verbrauchern, sondern zu einer nach der gesetzlichen Zielsetzung nicht zulässigen Schlechterstellung (vgl. Urteil vom 9. Februar 1961 V 66/58 U, BFHE 72, 475, BStBl III 1961, 173).
  • RFH, 11.10.1929 - V A 263/29
    Auszug aus BFH, 19.04.1979 - V R 11/72
    Das Umsatzsteuerrecht geht nicht von einer Unterscheidung nach Vermögensarten, sondern nach Tätigkeitsarten aus, die es in unternehmerische (gewerbliche oder berufliche) und nichtunternehmerische einteilt (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 11. Oktober 1929 V A 263/29, RFHE 26, 28 RStBl 1930, 122).
  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 19.04.1979 - V R 11/72
    Beim Übergang zum neuen Umsatzsteuersystem einer Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ist für die in § 19 Abs. 1 UStG 1967 definierte Gruppe der Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz (sog. Kleinunternehmer) das bisherige Brutto-Allphasensystem grundsätzlich beibehalten worden (vgl. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, Abschn. Allgemeines Nr. 4, zu Bundestags-Drucksache V/1581; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1974 1 BvR 416, 767, 779/68, BVerfGE 37, 38, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1967, § 19, Rechtsspruch 5).
  • BVerfG, 19.03.1974 - 1 BvR 416/68

    Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen voller und verminderter

    Auszug aus BFH, 19.04.1979 - V R 11/72
    Beim Übergang zum neuen Umsatzsteuersystem einer Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ist für die in § 19 Abs. 1 UStG 1967 definierte Gruppe der Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz (sog. Kleinunternehmer) das bisherige Brutto-Allphasensystem grundsätzlich beibehalten worden (vgl. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, Abschn. Allgemeines Nr. 4, zu Bundestags-Drucksache V/1581; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1974 1 BvR 416, 767, 779/68, BVerfGE 37, 38, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1967, § 19, Rechtsspruch 5).
  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Können bezogene Leistungen ihrer Art nach in beiden Sphären verwendet werden und ist dies nach den betrieblichen Gegebenheiten ernsthaft ins Auge gefaßt, hat der Unternehmer nach den insoweit allgemeingültigen Grundsätzen des Urteils vom 19. April 1979 V R 11/72 (BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420) eine Zuordnungsentscheidung zu treffen.
  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Wie der BFH bereits im Urteil vom 19. April 1979 V R 11/72 (BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420) ausgeführt hat, richtet sich die Zuordnung eines (sowohl nichtunternehmerischer als auch unternehmerischer Nutzung dienenden) Gegenstands zum Unternehmen nicht nach ertragsteuerrechtlichen Kriterien (Einordnung als Betriebs- oder Privatvermögen), weil das Umsatzsteuerrecht nicht von einer Unterscheidung nach Vermögensarten, sondern nach Tätigkeitsarten ausgeht; besteuert wird nur die unternehmerische Umsatzbetätigung.

    Soweit im Urteil in BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420, die Möglichkeit der Zuordnung zum Unternehmen bejaht wird, wenn die Eingliederung eines bezogenen Leistungsgegenstands zum Unternehmen auf Grund der tatsächlichen Verwendung des Gegenstands offensichtlich sei und daneben die nichtunternehmerische Nutzung ersichtlich zurücktrete und nicht das Maß von 25 v.H. überschreite, hat der Senat darauf hingewiesen, daß dies nur für die besonderen Voraussetzungen des Kleinunternehmers nach § 19 UStG 1967 gelte, nicht aber für den Regelversteuerer mit der Zuordnungsvorschrift des § 15 Abs. 1 UStG 1967.

    Daß ein überwiegend nichtunternehmerisch genutzter Gegenstand nicht schon deswegen dem Unternehmen zuzuordnen ist, weil er (auch) für das Unternehmen notwendig ist, hat der Senat bereits im Urteil in BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420, unter 3., ausgesprochen.

  • BFH, 19.12.1985 - V R 167/82

    Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft

    Gemäß § 19 Abs. 1 UStG 1973 unterlagen die Kläger aufgrund der bei ihnen unstreitig gegebenen entsprechenden Voraussetzungen von Gesetzes wegen nicht der sog. Mehrwertsteuer (Regelbesteuerung), sondern der Allphasenbruttoumsatzsteuer - für Kleinunternehmer - (vgl. zu den beiden Steuersystemen Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420).
  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 7682/91

    Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich von Strafverteidigerkosten;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 15.07.1993 - V R 61/89

    Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch bei einem

    Ein überwiegend nichtunternehmerisch genutzter Gegenstand gehört nicht schon deswegen zum Unternehmen, weil er für die unternehmerische Nutzung notwendig ist (BFH-Urteil vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420 a. E.).
  • BFH, 18.08.1988 - V R 18/83

    - Gemeinde kann Parkanlagen ihrem unternehmerischen Bereich (Kurbetrieb) zuordnen

    Ob bestimmte Maßnahmen für das Unternehmen "angemessen" sind oder nicht, insbesondere, ob die Maßnahme für das Unternehmen notwendig ist, ist grundsätzlich unerheblich (vgl. Urteile vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, und vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420).
  • BFH, 12.12.1985 - V R 25/78

    Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

    Hierüber entscheidet der Unternehmer, er trifft die für die Umsatzsteuer maßgebende Zuordnung zum unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Tätigkeitsbereich (Urteile vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420, vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530 und vom 4. Juli 1985 V R 82/77, BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538).
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 51/90

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a UStG )

    Ein solcher Fall ist beim Übergang von der Kleinunternehmerbesteuerung i. S. des § 19 Abs. 1 UStG 1967/1973 zur Regelbesteuerung nach § 19 Abs. 4 UStG 1967/1973 hinsichtlich der bisher zur Erzielung von Umsätzen verwendeten Wirtschaftsgüter nicht gegeben; die Wirtschaftsgüter gehörten zum unternehmerischen Bereich des Kleinunternehmers (BFH-Urteil vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420).
  • BFH, 16.10.1980 - V R 51/76

    Anteilige Steuerbefreiung für Gebäudeüberlassung bei Vermietung eines

    Da das Unternehmen der Klägerin ohne Hallenbad nicht denkbar wäre und eine private Nutzung des Bades mit ihrem Anteil von weniger als 25 v.H. eindeutig hinter die Nutzung durch Vermietung zurücktritt, dient das Hallenbad dem Unternehmen der Klägerin (Urteil des BFH vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420).
  • BFH, 28.02.1980 - V R 138/72

    Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des

    Beiden Besteuerungstatbeständen ist gemeinsam, daß der Unternehmer einen zuvor dem unternehmerischen Bereich zugeordneten Gegenstand (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420, Umsatzsteuer-Rundschau 1979 S. 126 - UStR 1979, 126 -) aus diesem Bereich herausnimmt.
  • BFH, 21.02.1980 - V R 113/73

    Veräußerung von als Naturalpacht empfangenen Erzeugnissen durch den Verpächter

  • BFH, 16.09.1987 - X R 51/81

    Steuerfreier Entnahmeeigenverbrauch bei unentgeltlichem Nießbrauch an

  • BFH, 29.06.1988 - X R 33/82

    Ausreichende selbst bewirtschaftete Grundstücksfläche als Voraussetzung für

  • BFH, 19.12.1985 - V R 34/80

    Kleinunternehmer - Steuerbefreiung - Verzicht - Kürzungsanspruch -

  • BFH, 19.02.1981 - V B 50/79

    Steuerberater - Steuerbevollmächtigte - Testamentsvollstrecker - Berufstypische

  • FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92

    Zuordnung eines gemischt genutzten PKW zum nichtunternehmerischen Bereich bei

  • BFH, 19.12.1985 - V R 78/78

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Umsatzsteuerbefreiung - Steuerliche

  • BFH, 02.02.1989 - V R 98/84

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines höheren Steuerbetrags - Anforderungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht